Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium, welches festlegt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen und welche Leistungen nicht erbringen darf. Der Ausschuss besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen.
Das Gesetz fordert, das Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten [dürfen]“, um in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden.

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